Öffentliche Bestellung zum/zur vereidigten Sachverständigen (Oktober 2000)

Qualität war immer oberstes Ziel unserer Arbeit, und deshalb freuen wir uns, mitteilen zu können, dass wir unsere besondere Sachkunde gemäß § 36 Gewerbeordnung nachgewiesen haben. Am 23. Oktober 2000 fand bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld die öffentliche Bestellung und Vereidigung statt, die uns berechtigt, für entsprechende Tätigkeiten folgende Stempel zu führen:


Dr. Dietmar Barkowski:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Probenahme, Analytik und Sanierung von Schadstoffen in Böden und Grundwasser

Petra Günther:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Kulturböden und Pflanzen, Gesundheitsrisiken


Ein paar Worte zum Hintergrund:

Nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird geregelt, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Dabei bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, Einzelheiten der an die Sachverständigen zu stellenden Anforderungen zu regeln.

Derzeit liegen allerdings noch keine endgültigen Vorgaben aus den verschiedenen Bundesländern vor. Aktueller Diskussionsstand in Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise die Überlegung, die IHK als Instanz zum Nachweis der erforderlichen besonderen Sachkunde beizubehalten, wobei diese sich vom Prozedere her am Vorgehen gemäß § 36 Gewerbeordnung orientieren wollen. Details dazu werden sicherlich erst in den nächsten Monaten zu erfahren sein.

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