SiGeKo: Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Mai 2007)

Seit In-Kraft-Treten der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenV) sind einige Aufgaben geregelt, die möglicherweise auch Ihren Arbeitsalltag direkt oder indirekt betreffen.

Als Service-Leistung für unsere Kunden haben wir die wichtigsten Aspekte nachfolgend in aller Kürze zusammengefasst, um einen Überblick über aktuelle Regelungen und Anforderungen zu geben, die beispielsweise auf Planer, Architekten, Bauherren oder bauausführende Firmen zukommen können.


Wie ist die Rechtslage?

Seit dem 01.07.1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 in Kraft. Hierin ist festgelegt, dass der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen hat, sobald mehr als ein Arbeitgeber auf der Baustelle tätig wird. Hierbei gilt, dass der Einsatz von Nachauftragnehmern bereits das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber bedeutet.

Sobald es sich um eine Baustelle in kontaminierten Bereichen handelt (bei der Sanierung von Altlasten), sind zusätzlich die nach ZH 1/183 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV) geregelten Aufgaben des Arbeitsschutzes zu gewährleisten. Dies erfordert die Bestellung eines speziell hierfür geschulten, fachlich qualifizierten Koordinators. Im günstigsten Fall erfüllt diese Fachkraft beide Anforderungen: die der GefahrstoffV (ZH 1/183) und die der BaustellV.

Besonderheit: Die Bestellung des SiGeKo durch den Bauherren muss bereits vor Beginn der Maßnahme im Zuge der Planungsphase erfolgen.


Was sind die Aufgaben des SiGeKo?

In der Planungsphase bestehen die wesentlichen Aufgaben des SiGeKo insbesondere in den folgenden Arbeitsfeldern:

* Beratung und Unterstützung des Bauherren, Planers, Architekten und ggf. der bauausführenden Unternehmen als Fachexperte.
Er trägt durch sein Fachwissen dazu bei, Bauvorhaben, -ablauf und die späteren Arbeiten zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
* Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
Für die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber werden Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen, z. B. bei Vorhandensein von Gefahrstoffen, entwickelt.
* Erstellung der Unterlage.
Für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. in Form von Wartungsarbeiten, ist vor dem Hintergrund sicherheitstechnischer und gesundheitlicher Belange ein Konzept zu erstellen.
* Koordinierende Arbeiten.
Einbringen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung.


Was sind die Aufgaben des SiGeKo?

In der Ausführungsphase besteht die Aufgabe des SiGeKo insbesondere in:

* Überprüfungen der Einhaltung des SiGe-Plans,
* Fortschreibung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten,
* Organisation und Koordination der bausausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.


Wer kommt als SiGeKo in Frage?

Der Bauherr der Maßnahme hat im Prinzip zwei Möglichkeiten:

* er übernimmt die Aufgabe selbst (sofern er fachlich geeignet ist) oder
* er bestellt einen Koordinator, der über die notwendige fachliche und persönliche Eignung verfügt.

Letztere sollte sich der Bauherr aufgrund seiner auch arbeitsrechtlich fixierten Kontrollpflichten durch Nachweise der fachlichen Fortbildung einerseits sowie einschlägige Referenzen andererseits belegen lassen.


Warum die IFUA-Projekt-GmbH?

Bereits seit vielen Jahren wird von fachlich geschulten Mitarbeitern unseres Hauses die Rolle des Koordinators bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (nach ZH 1/183) wahrgenommen. Bekannte Fälle wie die Sanierung der Industrieschlammdeponie in Bielefeld-Brake oder der Altablagerung Nr. 78 in Hamburg-Barsbüttel gehören beispielsweise hierzu.

Seit In-Kraft-Treten der BaustellV hat die IFUA-Projekt-GmbH Mitarbeiter entsprechend der zusätzlichen Anforderungen schulen und zertifizieren lassen, so dass wir die Anforderungen der GefahrstoffV und der BaustellV komplett übernehmen können. Bewährt hat sich diese Bearbeitung als Gesamtpaketbeispielsweise bei der Sanierung der bewohnten Altablagerungen Hilfswerkstraße in Duisburg oder Zeche Karl in Wuppertal.

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