Bodenschutz

Sauerlandkaserne Finnentrop - Orientierende Untersuchung des FAST-Bereiches der ehemaligen Sauerlandkaserne in Finnentrop

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Dortmund

Der ca. 9,6 ha große FAST-Bereich (Friedensausbildungsstellung) liegt auf einer Anhöhe im Kreis Olpe, ca. 4 km östlich der Ortschaft Fretter, in alleiniger Lage ohne Bebauung in der direkten Nachbarschaft. Die Umgebung ist vielmehr durch Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Die Fläche wurde aufgrund der vormaligen Nutzung als Standort einer Raketen- und Luftabwehrstellung (inklusive Gebäude für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten) von der Unteren Bodenschutzbehörde (Kreis Olpe) als altlastenverdächtige Fläche eingestuft.

Bereits im Rahmen einer Historischen Recherche wurden auf Grundlage vorhandener Gutachten und Informationen die im Rahmen der Orientierungsuntersuchung zu betrachtenden sieben kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) benannt.

Ziel der Untersuchungen war die Klärung der Frage, ob der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen auf den KVF als erhärtet gewertet werden muss und folglich Detailuntersuchungen erforderlich werden, oder ob dieser Verdacht begründet ausgeräumt werden kann.

Aufgrund der Nutzungssituation im Untersuchungsgebiet ist allein der Wirkungspfad Boden-Grundwasser von Relevanz, da weder Kinderspielaktivitäten gemäß den Szenarien der BBodSchV für die Kategorien "Kinderspielflächen" und "Wohngebiete", noch der Anbau von Nahrungspflanzen auf dem Standort zu erwarten sind. Schadstoffseitig waren am Standort Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), leichtflüchtige monoaromatische und chlorierte Kohlenwasserstoffe (BTEX, LCKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Perfluorcarbone (PFC) sowie Arsen und Schwermetalle in der Gefahrenbeurteilung zu berücksichtigen. Zur Vermeidung grundsätzlicher Gefährdungsmöglichkeiten wurden im Zuge der Untersuchungen Arbeitssicherheitsmaßnahmen gemäß der Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten.

Bearbeitungszeitraum: 2018-2019

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