Weitere öffentliche Bestellung zum vereidigten Sachverständigen (Bodenschutz und Altlasten) (Dezember 2020)

 

Dr. Lutz Makowsky zum Sachverständigen für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer (Bodenschutz und Altlasten Sachgebiet 2) bestellt.

Qualität war immer schon oberstes Ziel unserer Arbeit, und deshalb freuen wir uns, mitteilen zu können, dass Dr. Lutz Makowsky am 7. Dezember 2020 von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld nach § 36 Gewerbeordnung zum Sachverständigen für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 2) bestellt wurde.

Damit wird unser IFUA-Team um einen weiteren Sachverständigen ergänzt. Bereits seit 23. Oktober 2000 sind wir berechtigt, für entsprechende Tätigkeiten folgende Stempel zu führen:

Dr. Dietmar Barkowski:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsabschätzung für die Wirkungspfade Boden-Gewässer und Boden-Mensch sowie Sanierung (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2, 4 und 5)

Petra Günther:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien sowie für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 4)

Ein paar Worte zum Hintergrund:

Nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird geregelt, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Dabei bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, Einzelheiten der an die Sachverständigen zu stellenden Anforderungen zu regeln. 

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