Gefahrenbeurteilung in Spezialfällen

Ehemaliges Erzbergwerkes Neudiepenbrock III - Fachgutachten in der Schutzgüterabwägung zu Aufhebung des Biotopschutz

Auftraggeber: Stadt Mülheim an der Ruhr, Untere Bodenschutzbehörde

Bereits seit vielen Jahren erfolgten durch unterschiedliche Gutachter Untersuchungen im Bereich des ehemaligen Erzbergwerkes Neudiepenbrock III in Mülheim an der Ruhr, wobei ein massiver Grundwasserschaden bedingt durch Schwermetalle festzustellen war. Im Fazit der gutachterlichen Bewertung wurde auf einen Maßnahmenbedarf geschlossen, der im Wesentlichen eine Oberflächenabdichtung der auf der Fläche vorhandenen Absetzbecken und Resthalden vorsah.

Allerdings stellte sich bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen heraus, dass sich auf Teilflächen des Gebietes seltene und schutzwürdige Moose und Flechten vor Ort angesiedelt hatten, was dazu führte, dass diese Bereiche auf Grundlage der § 42 LNatSchG und § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt wurden.

In der Folge kristallisierte sich ein Konflikt zwischen Gewässer- und Biotopschutz heraus, der fachlich über Jahre übergreifend diskutiert wurde, ohne zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen. Dieser Status hält bis dato an, obwohl die Stadt Mülheim an der Ruhr in 2017/2018 im Rahmen eines eigens auf diesen Konflikt fokussierenden Sanierungsrahmenplans die verschiedenen Anforderungen des Gewässer- und Naturschutzes übergreifend darstellen und abwägen ließ. Übergeordnetes Ziel war es, Möglichkeiten einer Konfliktlösung durch Gespräche mit Personen der beteiligten Institutionen und ergänzende Untersuchungen auszuloten. Aber auch auf Basis dieses Berichtes konnte kein Kompromiss gefunden werden, so dass eine vertiefende Betrachtung des Sachverhaltes als erforderlich angesehen wurde.

Es war ein weiteres Gutachten zum Konflikt Gewässerschutz - Biotopschutz zu erarbeiten, das von zwei Sachverständigen bzw. Gutachtern (jeweils eine/r für Bodenschutz und Naturschutz) gemeinsam zu erarbeiten und zu unterzeichnen war. In dem Gutachten waren alle jeweils bedeutsamen Fakten als Basis für die behördliche Entscheidungsfindung zusammenzutragen.

Bearbeitungszeitraum: 2020 - 2022

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