Gewässerschutz & Wasserwirtschaft

Betonsteinwerk Sander - Baugrund- und Altlastenuntersuchung des ehemaligen Betonwerks „Sander“ in Detmold

Auftraggeber: Stadt Detmold

Auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerks „Sander“, Bielefelder Straße 216 in Detmold, sollte eine Baugrund- und Altlastenuntersuchung durchgeführt werden. Dieses Grundstück, auf dem sich eine ehemalige, jetzt verfüllte Tongrube und nachfolgend ein Betonwerk befand, soll künftig als Gewerbegebiet umgenutzt werden. Im Hinblick auf die Umnutzung der Flächen, die entsprechende planerische Ausweisung und den späteren Verkauf an die künftigen Nutzer ist durch die Stadt Detmold sicherzustellen, dass die Flächen in der vorgesehenen Weise genutzt werden können und ein altlastenbedingtes Risiko nicht besteht.

Aus bereits durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass die Tongrube aus zwei Teilflächen bestand, die bis zu 12 m tief gewesen sein könnten. Eine systematische Untersuchung der Altablagerungen ist bislang nicht erfolgt. Die räumliche Ausdehnung nach Fläche und Tiefe ist ebenso wenig erkundet wie das Schadstoffinventar der Altablagerung.

Nach Auswertung der verfügbaren Daten zum Standort, zur örtlichen Geologie, zu den standörtlichen Untergrundverhältnissen und der allgemeinen Grundwassersituation wurde ein Untersuchungskonzept erstellt, welches die Erkundung mittels Rammkernsondierungen, direct-push-Sondierungen und Bodenluft- und Grundwassermessstellen vorsah. Am Standort des ehemaligen Betonwerkes Sander sind die Oberflächen zu nahezu 100% versiegelt. Aus diesem Grund sowie der geplanten grundlegenden Umgestaltung der Oberfläche wurde auf Oberbodenuntersuchungen i.S.d. BBodSchV verzichtet.

Die Ergebnisse der Feststoffuntersuchungen geben aufgrund der vielfachen Überschreitung der Vorsorgewerte der BBodSchV an PAK, KW-Index, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zink bereits einen Hinweis darauf, dass eine Gefährdung des Grundwassers nicht auszuschließen ist. Aufgrund der nachgewiesenen Belastung des Grundwassers bzw. Schichtwassers in Tongrube I sowie dem Nachweis von PAK und Arsen in den Qualitätsgrundwassermessstellen gilt ein Schaden des Grundwassers durch das Deponiewasser als festgestellt. Als nächster Schritt wird die Sanierungsuntersuchung durchgeführt.

Bearbeitungszeitraum: ab 2020

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