Gewässerschutz & Wasserwirtschaft

1,3,5-Trioxan - Ableitung einer vorläufigen Geringfügigkeitsschwelle (GFS) für 1,3,5-Trioxan

Auftraggeber: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - Dezernat G3 - Boden und Altlasten, Wiesbaden

Für 1,3,5-Trioxan (CAS-Nr. 110-88-3) liegt die Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) aus dem Jahr 2014 vor. Konkurrierend dazu wurde vom Umweltbundesamt 2020 ein gesundheitlicher Orientierungswert (GOW-Wert) für 1,3,5-Trioxan veröffentlicht. Aufgabenstellung war daher, den aktuellen Wissensstand zur Bewertung von 1,3,5-Trioxan zu recherchieren, um dann in zwei Arbeitsschritten zum einen die humantoxikologisch und zum anderen die ökotoxikologisch begründete Ableitung der vorliegenden, vorläufigen GFS zu überprüfen.

Hintergrund für die Ableitung von GOW-Werten ist allgemein, dass für Stoffe ohne vollständige toxikologische Bewertung auf Basis vorhandener Daten unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Vorsorge GOW-Werte pragmatisch festgelegt werden. Der GOW wird dabei i.d.R. so niedrig angesetzt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme der betreffenden Substanz kein Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis besteht.

Im Zuge der Bearbeitung wurde zunächst erörtert, ob die jeweils zugrunde gelegten Daten aktuell und vollständig sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Studien fachlich korrekt bewertet wurden und ob die angewandte Ableitungsmethodik den fachlichen und regulatorischen Vorgaben entspricht. Abschließend wurden die in einer Defizitanalyse identifizierten Mängel diskutiert und im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf die Ableitung einer GFS für 1,3,5-Trioxan erörtert und in einem Bericht festgehalten. Im Ergebnis wurde der Bedarf einer Aktualisierung / Abstimmung der GFS für 1,3,5-Trioxan erkennbar.

Bearbeitungszeitraum: 2020 - 2021

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