Gewässerschutz & Wasserwirtschaft

Gleisdreieck Kiel-Wik - Konzipierung und Durchführung eines Grundwasser-Monitorings für das ehemalige Marine-Tanklager Kiel-Wik (Teilfläche „Gleisspange/ Gleisdreieck“

Auftraggeber: GM.SH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, GB Bundesbau, Kiel

Auf Grund von (kriegsbedingten) Beschädigungen sind im Untersuchungsgebiet (UG) der Fläche des ehemaligen Marine-Tanklagers in Kiel-Wik Schadstoffbelastungen des Bodens und des Grundwassers mit Schweröl, Diesel und Schmierstoffen eingetreten. In den im Jahr 2019 eingerichteten fünf Grundwassermessstellen wurden Schadstoffbelastungen mit PAK, NSO-Heterozyklen und Phenolen festgestellt. Erhöhte Gehalte von BTEX und MKW sind zudem im Untergrund nachgewiesen. Konkrete Hinweis auf eine Schadstofffahne liegen bislang nicht vor.

Ziel ist es zu klären, ob eine Schadstoffverlagerung angrenzender Flächen in das UG oder von dem UG in angrenzende Flächen vorliegt. Hierfür ist ein Grundwassermonitoring zunächst über die Laufzeit von 2022 bis 2024 durchzuführen. An den geplanten Monitoringterminen werden an den fünf Grundwassermessstellen zunächst die organischen Schadstoffparameter BTEX, PAK, NSO-Heterozyklen, MKW, LHKW und Phenole sowie Cyanide betrachtet. Zur Erfassung der Dynamik der Wasserstände werden sowohl eine bestehende Grundwassermessstelle als auch die Ganglinien der Pegel am Nord-Ostsee-Kanal abgefragt bzw. einbezogen.

Die Ergebnisse des im November 2021 und 2022 durchgeführten Monitorings bestätigen die Grundwasserfließrichtung von Süden nach Nordwesten und die örtliche Belastung mit PAK und NSO-Heterozyklen sowie untergeordnet auch Benzol und KW. Im zentralen Bereich und im Süden sind die höchsten Grundwasserbelastungen zu verzeichnen. Richtung Norden und Osten treten die Belastungen nicht mehr auf. Insgesamt ist nach dem bisher gewonnenen Kenntnisstand weiterhin davon auszugehen, dass keine Schadstofffahne mit Austrag von PAK und NSO-Heterozyklen aus dem UG in den Bereich nordwestlich angrenzender Grundstücke ausgebildet ist. Für die Fragestellung, inwieweit ein Zutritt von Schadstoffen aus südlich angrenzenden Grundstücken stattfindet, lassen sich zurzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen.

Bearbeitungszeitraum: ab 2021

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