AZB für Boden und Grundwasser - Ausgangszustandsberichte (AZB) nach § 10 BImSchG
Auftraggeber: Seppeler Holding und Verwaltungs GmbH & Co KG, Rietberg; und weitere
Seit Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED-Richtlinie) in nationales Recht besteht im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Industrieemissionsanlagen (IE-Anlage) nach § 10 Abs. 1a BImSchG mit Blick auf eine mögliche Verschmutzung der Umwelt seit 2013 die Verpflichtung zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes für Boden und das Grundwasser. Der Ausgangszustandsbericht (AZB) soll Informationen enthalten, die erforderlich sind, um den Stand der Boden- und Grundwasserverschmutzung bei Antragstellung zu ermitteln, damit ein quantifizierter Vergleich mit dem Zustand bei einer endgültigen Einstellung der Tätigkeiten vorgenommen werden kann.