Sanierung

Rabenhof Bielefeld - Sanierungsuntersuchung und Sanierung der Klärschlammablagerung Rabenhof in Bielefeld

Auftraggeber: AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW, Hattingen

Im Bereich des heutigen Bielefelder Stadtteils Baumheide wurden auf einer 2,7 ha großen Fläche Abwässer verrieselt und nachfolgend Klärschlämme abgelagert. Bodenuntersuchungen belegen eine erhebliche Belastung mit Schwermetallen, Cyaniden, PAK und PCB im Bereich der ehemaligen Trocknungsbecken. Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch sowie ein Schadstofftransfer in das Grundwasser wurden festgestellt. Seitens der Stadt Bielefeld und des Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) NRW ist zur Gefahrenabwehr die Sanierung der Klärschlammablagerung vorgesehen.

Aufgrund der erheblichen Aushubmassen, die bei einer Bodensanierung zu entsorgen wären, wurde zunächst im Auftrag der Stadt Bielefeld eine sogenannte erweiterte Sanierungsuntersuchung durchgeführt, bei der geprüft wurde, ob eine andere Option in Frage kommt, die eine spätere Nutzung der Fläche als Grünanlage (Szenario Park- und Freizeitanlage nach BBodSchV) gefahrlos ermöglicht, kostenseitig und technisch jedoch günstiger und weniger aufwändig ausfällt. Hierbei wurden 6 mögliche Varianten geprüft; Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es zwar kostengünstigere und auch schneller zu realisierende Varianten gäbe, diese aber keine Gefahrenabwehr in Bezug auf das Grundwasser erreichen. Zur Vorbereitung der nun anstehenden Bodensanierung werden ergänzende Untersuchungen des Grundwassers sowie der hydrogeologischen Situation, des Schadstoffinventars der Ablagerungen sowie der bodenmechanischen Beschaffenheit des abgelagerten Schlamms durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Leistungen zur Messstellenerrichtung, für Sondierungen und Probenahmen sowie die Analytik werden durch den AAV vergeben, die Vergaben sind vorzubereiten und auszuwerten. Aufbauend auf den Untersuchungen wird ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG unter Berücksichtigung des Stadtentwicklungskonzeptes für den betroffenen Stadtteil erarbeitet. Nach Verbindlichkeitserklärung für den Sanierungsplan wird die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Umsetzung der Sanierung erfolgen.

Bearbeitungszeitraum: ab 2018

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